Wann muss der Vermieter die Therme reparieren?

Der Vermieter muss auch die vom Mieter nachträglich eingebaute Therme erhalten (Foto: caifas - GettyImages.com)
Vorausgesetzt, das Mietobjekt fällt in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Die Antragstellerin war in den von ihrem Vater 1966 abgeschlossenen Mietvertrag eingetreten. 1966 wurde die Wohnung lediglich mit einem Ofen beheizt; 1991 baute der Vater selbst eine Gas-Kombi-Therme ein.
Der OGH (5 Ob 66/19w) bejahte nun die Verpflichtung der Vermieterin zur Erhaltung dieser Gas-Kombitherme. Und zwar, weil die vom Mieter vorgenommene Erneuerung der Heizung zu einer mietzinsrechtlich relevanten Änderung der Ausstattungskategorie führte. Konkret verbesserte sich die Kategorie damit von C auf A, was sich auf die Mietzinshöhe auswirkte.
Wird daher ein mitvermietetes Wärmebereitungsgerät im Zuge einer Verbesserung vom Mieter gegen ein neues Gerät ersetzt und kommt es dadurch zu einem mietzinsrelevanten „Kategoriesprung“, gilt das neue Gerät als mitvermietet, und den Vermieter trifft die Erhaltungspflicht.