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Froschquaken in der Nachbarschaft
Quakende Frösche in einer Wohnanlage namens „Seepark“ sind zu dulden, so der OGH.
Quakende Frösche in einer Wohnanlage namens „Seepark“ sind zu dulden, so der OGH.
Eine völlig undifferenzierte Kontrolle der Mitarbeiter, ohne Verdachtslage und ohne deren Einwilligung ist unzulässig, so der OGH.
Eine spiritistische Sitzung ergab: Wesenheit „Theobald“ wollte doch lieber nicht beim Namen genannt werden.
Notare müssen ganz genau erklären, was eine unbedingte Erbantrittserklärung nach sich zieht
Über die Rückrufaktion des Akkus wegen Brandgefahr wurde der Kunde nicht informiert.
Beobachtet fühlte sich die eine, doch die Interessen ihrer Nachbarin überwogen.